Nebst der Verwaltung der Finanzen ist er Anstellungsbehörde der pastoralen Mitarbeitenden und pflegt die Zusammenarbeit mit kirchlichen und staatlichen Stellen. Der Unterhalt und die Pflege der Gebäude, sowie der Einrichtungen der Kirchgemeinde liegen ebenfalls in der Verantwortung des Kirchenrates.
Organisation
Der Kirchenrat wird von der Kirchgemeindeversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Er arbeitet nach dem Kollegialitätsprinzip. Das heisst: Er fasst Beschlüsse geheim und vertritt sie mit einer Stimme nach aussen.
Er setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen und wird ergänzt von den beratenden Stimmen der Kirchenschreiberin, der Kirchmeierin und des Gemeindeleiters.







