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Oberstes Organ der Kirchgemeinde sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung (Legislative) wahrnehmen.

Sie erlassen allgemeinverbindliche Regelungen der Kirchgemeinde, fassen Beschlüsse finanzieller Art und wählen die Mitglieder des Kirchenrates sowie der Rechnungsprüfungskommission.

Das Stimm- und Wahlrecht haben alle mündigen, auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Steinhausen wohnhaften Katholiken und Katholikinnen, die entweder das Schweizer Bürgerrecht besitzen, oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind. Sowohl Schweizer:innen als auch niedergelassene Ausländer:innen müssen sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben.

Die Kirchgemeindeversammlung findet jeweils im Frühling (Rechnung) und im Herbst (Budget) statt, im Kirchen- und Begegnungszentrum Chilematt, Saal 2.

Einladung und Unterlagen Protokolle

Die nächste
Kirchgemeindeversammlung
findet am

Dienstag, 28. Mai 2024 statt.

Herzlich willkommen!