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Oberstes Organ der Kirchgemeinde sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Kirchgemeindeversammlung (Legislative) wahrnehmen.

Sie erlassen allgemeinverbindliche Regelungen der Kirchgemeinde, fassen Beschlüsse finanzieller Art und wählen die Mitglieder des Kirchenrates sowie der Rechnungsprüfungskommission.

Das Stimm- und Wahlrecht haben alle mündigen, auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Steinhausen wohnhaften Katholiken und Katholikinnen, die entweder das Schweizer Bürgerrecht besitzen, oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind. Sowohl Schweizer:innen als auch niedergelassene Ausländer:innen müssen sich spätestens fünf Tage vor der Versammlung bei der Einwohnerkontrolle angemeldet haben.

Die Kirchgemeindeversammlung findet jeweils im Frühling (Rechnung Vorjahr) und im Herbst (Budget kommendes Jahr) statt, im Kirchen- und Begegnungszentrum Chilematt, Saal 2.

Einladung und Unterlagen Protokolle

Protokoll der Kirchgemeindeversammlung von Montag, 1. Juni 2026

 

Die nächste Versammlung findet am
Montag, 30. November 2026
statt. Herzlich willkommen!